Mitgliedschaft bei der SV Gifhorn

...eine starke Familie !

Eine Entscheidung, die sich lohnt

Darum solltest DU Mitglied werden

Wir bieten außer dem breit gefächerten Sportangebot einen intensiven und starken Zusammenhalt.

Ein weiterer Vorteil ist neben dem gesundheitlichen Aspekt die Persönlichkeitsbildung.

Eine Mitgliedschaft in unserem Verein eröffnet dir neue Perspektiven und nicht weniger wichtig ist die Tatsache, dass der Sport in unserer Gruppe eine Menge Spaß macht.

  1. 1

    Breites Sportangebot

  2. 2

    Zusammenhalt und Kontakte knüpfen

  3. 3

    Bewegung und Gesundheit

  4. 4

    Persönlichkeitsentwicklung

  5. 5

    Integration

  6. 6

    Soziales Engagement


Dein Beitrag

Monatliche Mitgliedsbeiträge

Von A-Z Kinder Erwachsene Familien
Breitensport   16,00 €  
Fussball 9,00 € 16,00 € 32,00 €
Fitness u. G.  6,50 € 12,00 € 24,00 €
HipHop 9,00 € 16,50 € 33,00 €
JuJutsu 9,50 € 13,00 € 26,00 €
Kraftsport 9,00 € 16,00 € 32,00 €
Taekwondo 9,50 € 13,00 € 26,00 €
Taijiquan 9,50 € 13,00 € 26,00 €
Tanzen 9,00 € 16,50 € 33,00 €
  • Eine Passivmitgliedschaft für 80 € jährlich ist möglich
  • Ermäßigungen für Schüler, Azubis, Studenten, Rentner und Arbeitslose auf Antrag. (Bitte bei der Anmeldung vorlegen)
  • Ermäßigungsbetrag: 2,50 € pro Monat
  • Eine Aufnahmegebühr von 10 € pro Person wird erhoben

Bankverbindung

Institut
Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
IBAN
DE04269910663209008003
BIC
GENODEF1WOB

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Wir freuen uns auf Dich

Kontakt

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich Mitglied werden?

Einfach bequem über unsere Eintrittserklärung, welche persönlich, per Post oder E-Mail in der Geschäftsstelle abgegeben werden kann. Auch kann gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufgenommen werden. Alternativ helfen natürlich die jeweiligen Übungsleiter oder Abteilungsleiter des jeweiligen Sportangebots. 

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Eine Kündigung ist zum Quartalsende möglich und dem Vorstand schriftlich mindestens sechs Wochen vorher zu erklären. Es gilt das Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens in der Geschäftsstelle des Vereins. Bei jugendlichen Mitgliedern muss die Austrittserklärung zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter 
unterschrieben werden.