Mitgliedschaft bei der SV Gifhorn
...eine starke Familie !
Eine Entscheidung, die sich lohnt
Darum solltest DU Mitglied werden
Wir bieten außer dem breit gefächerten Sportangebot einen intensiven und starken Zusammenhalt.
Ein weiterer Vorteil ist neben dem gesundheitlichen Aspekt die Persönlichkeitsbildung.
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein eröffnet dir neue Perspektiven und nicht weniger wichtig ist die Tatsache, dass der Sport in unserer Gruppe eine Menge Spaß macht.
- 1
Breites Sportangebot
- 2
Zusammenhalt und Kontakte knüpfen
- 3
Bewegung und Gesundheit
- 4
Persönlichkeitsentwicklung
- 5
Integration
- 6
Soziales Engagement
Dein Beitrag
Monatliche Mitgliedsbeiträge
Von A-Z | Kinder | Erwachsene | Familien |
Breitensport | 14,50 € | ||
Fussball | 10,00 € | 18,50 € | 37,00 € |
Fitness u. G. | 7,50 € | 14,50 € | 29,00 € |
HipHop | 9,50 € | 19,00 € | 38,00 € |
JuJutsu | 9,50 € | 15,50 € | 31,00 € |
Kraftsport | 9,50 € | 18,50 € | 37,00 € |
Taekwondo | 9,50 € | 15,50 € | 31,00 € |
Taijiquan | 9,50 € | 15,50 € | 31,00 € |
Tanzen | 9,50 € | 19,00 € | 38,00 € |
- Eine Passivmitgliedschaft für 80 € jährlich ist möglich
- Ermäßigungen auf Antrag. (Bitte bei der Anmeldung vorlegen)
- Ermäßigungsbetrag: 2,50 € pro Monat
- Eine Aufnahmegebühr von 15 € pro Person wird erhoben
Bankverbindung
Institut |
Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg |
IBAN |
DE04269910663209008003 |
BIC |
GENODEF1WOB |
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich Mitglied werden?
Einfach bequem über unsere Eintrittserklärung, welche persönlich, per Post oder E-Mail in der Geschäftsstelle abgegeben werden kann. Auch kann gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufgenommen werden. Alternativ helfen natürlich die jeweiligen Übungsleiter oder Abteilungsleiter des jeweiligen Sportangebots.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Eine Kündigung ist zum Quartalsende möglich und dem Vorstand schriftlich mindestens sechs Wochen vorher zu erklären. Es gilt das Datum des Zugangs des Kündigungsschreibens in der Geschäftsstelle des Vereins. Bei jugendlichen Mitgliedern muss die Austrittserklärung zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter
unterschrieben werden.